ᐅ Kontosperrung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (2024)

Inhaltsverzeichnis

  • Kontosperrung - Allgemeines
  • Folgen einer Kontosperrung
  • Kontosperrung - Gründe
  • Sicherheitsgründe
  • Überziehung / keine Tilgung
  • Straftaten wie Geldwäsche
  • Kontosperrung wegen Pfändung
  • P-Konto einrichten
  • FAQ: Kontosperrung - Definition, Gründe und Rechtsfolgen
  • Was versteht man unter einer Kontosperrung?
  • Welche Gründe können zu einer Kontosperrung führen?
  • Welche Rechtsfolgen hat eine Kontosperrung?
  • Wie kann man eine Kontosperrung verhindern oder aufheben?
  • Was sind die Folgen einer rechtswidrigen Kontosperrung?

ᐅ Kontosperrung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de (1)
Kontosperrung durch Bank (© tashatuvango/ Fotolia.com)

Der Begriff Kontosperrung meint, dass einem Kontoinhaber der Zugriff auf sein Konto und somit auf sein Geld verwehrt wird. Dabei sind sämtliche Funktionen des Kontos für den Inhaber gesperrt. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein.

Kontosperrung - Allgemeines

Heutzutage hat jeder Erwachsener in der Regel mindestens ein Konto. Fatal ist es, wenn es zu einer Kontosperrung kommt. Eine Kontosperrung kann unterschiedliche Gründe haben. Sie kommt meist überraschend und bringt den Kontoinhaber in Schwierigkeiten und Nöte. Von daher sollte man im Falle einer Kontosperrung schnell handeln und kurzfristig ein Gespräch mit der entsprechenden Bank suchen.

Je nach der zugrundeliegenden Ursache unterscheiden sich die Möglichkeiten und Maßnahmen, die dem Kontoinhaber zur Beendigung der Kontosperre zur Verfügung stehen.

Folgen einer Kontosperrung

Die unmittelbare Folge einer Kontosperrung ist, dass der Kontoinhaber nicht mehr auf sein eigenes Konto zugreifen und kein Geld mehr ausgeben kann. Dies bedeutet nicht, dass sich kein Geld mehr auf dem Konto befindet, sondern vielmehr, dass der Kontoinhaber nicht mehr über das Guthaben auf seinem Konto verfügen kann.

Bei einer Kontosperrung kann kein Bargeld mehr abgehoben werden und auch Überweisungen können nicht mehr getätigt werden. Zahlungen über Lastschriftverfahren und die Ausführung von Daueraufträgen unterliegen ebenfalls der Sperrung, sodass diese auch nicht mehr durchgeführt werden können.

Kommt es infolgedessen zu einem negativen Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei, so kann sich eine Kontosperrung unter Umständen auf die Kreditwürdigkeit einer Person auswirken.

Neben einer Sperrung auf Initiative des Kontoinhabers selbst, etwa weil die EC-Karte gestohlen wurde oder auf andere Weise abhanden gekommen ist, sind weitere Gründe möglich, insbesondere die Kontosperrung durch die Bank, aufgrund einer Pfändung oder auf Initiative des Finanzamts.

Kontosperrung - Gründe

Sicherheitsgründe

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Bank berechtigt, das Konto eines Kunden zu sperren. Zum einen kann eine Kontosperrung aus Sicherheitsgründen zum Schutz des Kontoinhabers erfolgen. Dies wäre etwa der Fall, wenn der geheime PIN an einem Geldautomaten oder bei einer Zahlung wiederholt falsch eingetippt wird oder wenn mit nur wenigen Transaktionen eine ungewöhnlich große Geldsumme abgehoben wird. In diesen Situationen erscheint es aus Sicht der Bank möglich, dass die EC-Karte des Kontoinhabers gestohlen wurde.

Überziehung / keine Tilgung

Zum anderen kann die Bank bei gewissen abredewidrigen Verhaltensweisen eine Kontosperrung vornehmen, etwa wenn ein Darlehensnehmer der Bank die fälligen Tilgungsraten eines Kredits nicht rechtzeitig zahlt. Ebenso kann eine ungenehmigte Überziehung des Kontos zu einer Sperrung führen, unabhängig davon, ob das Konto über einen Dispokredit verfügt oder nicht. Überzieht der Kontoinhaber den Überziehungsrahmen seines Dispos oder schlicht sein Konto ohne Dispo ohne die Genehmigung der Bank, kann sie eine Sperrung vornehmen.

Straftaten wie Geldwäsche

Wird dem Kontoinhaber eine Straftat, beispielsweise Geldwäsche, vorgeworfen, so kann die Bank ebenfalls das Konto sperren. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Inhaber eines Gemeinschaftskontos verstorben ist und keine Vereinbarung dahingehend getroffen wurde, dass der überlebende Inhaber auch allein über das Konto verfügen darf. In diesem Fall sind nur die Erben berechtigt, die Kontosperrung aufzuheben.

In jedem Fall sollte Kontakt zur Bank aufgenommen werden, um die Ursache der Kontosperrung herauszufinden. Hat die Bank das Konto aus einem der obigen Gründe gesperrt, wird sie die Sperrung erst wieder aufheben, wenn die zugrundeliegende Ursache behoben wurde.

Kontosperrung wegen Pfändung

Ein weiterer Grund für eine Kontosperrung ist die Pfändung des Kontos im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Kann eine Person Rechnungen oder sonstige Geldschulden nicht mehr begleichen, so können Gläubiger ihre Forderungen mit Hilfe eines Vollstreckungstitels durchsetzen und durch die Kontopfändung befriedigen.

In Deutschland ist zur Durchführung zwangsvollsteckungsrechtlicher Maßnahmen stets ein Vollstreckungstitel erforderlich, der im Bereich der privatrechtlichen Vollstreckung zudem grundsätzlich eine Vollstreckungsklausel beinhalten muss. Zudem muss der Gläubiger einen Vollstreckungsantrag gestellt haben und der Titel muss sowohl der Bank (dem „Drittschuldner“) als auch dem Schuldner zugestellt werden. In der Regel wird der Kontopfändung ein Vollstreckungstitel zugrundeliegen aus:

  • Eine formal rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärtem Endurteil (vgl. § 704 Zivilprozessordnung [ZPO]);
  • Einem Vollstreckungsbescheid, der im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens ergangen ist (vgl. §§ 688 ff. ZPO).

Die Kontopfändung ist ein Unterfall der Zwangsvollstreckung in Forderungen und sonstige Vermögensrechte (vgl. §§ 828 ff. ZPO). Der gerichtliche Pfändungsbeschluss (vgl. § 829 ZPO) zur Kontopfändung ergeht in der Regel in Verbindung mit einem Überweisungsbeschluss (vgl. § 835 ZPO). Mit dem Pfändungsbeschluss wird der Bank gemäß § 829 Absatz 1 Satz 1 ZPO durch das Gericht verboten, an den Schuldner zu zahlen. Daher hat der Schuldner infolge des Beschlusses keinen Zugriff mehr auf sein Kontoguthaben, welches im Wege der Zwangsvollstreckung an den Gläubiger überwiesen wird, um dessen Forderung(en) zu befriedigen.

Allerdings darf die Durchführung der Pfändung erst vier Wochen nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses durchgeführt werden (vgl. § 835 Absatz 3 Satz 2 ZPO), sofern es sich beim Kontoinhaber um eine natürliche Person handelt. Damit soll dem Kontoinhaber ermöglicht werden, etwa einen Antrag auf Freigabe von unpfändbaren Lohneingängen zu stellen. Darüber hinaus gelten gemäß § 850c ZPO bestimmte Pfändungsgrenzen, ab denen das Arbeitseinkommen nicht mehr gepfändet werden darf, um das Existenzminimum des Kontoinhabers zu gewährleisten. Demnach darf das Arbeitseinkommen als Single nicht gepfändet werden, wenn es, je nach Zeitraum, für den es gezahlt wird nicht mehr als 1.140 Euro monatlich (Stand: 2018).

Kontosperrung durch das Finanzamt

Werden Steuerschulden nicht fristgerecht oder gar nicht beglichen, kann das Finanzamt nicht nur unter Umständen hohe Versäumnisgebühren erheben, sondern ebenso eine öffentlich-rechtliche Kontopfändung und damit Sperrung des Kontos erwirken.

Im Unterschied zu einem privatrechtlichen Gläubiger muss das Finanzamt als Behörde nicht zuerst einen gerichtlichen Vollstreckungstitel beantragen. Vielmehr liegt der Titel in einem Leistungsbescheid, den das Finanzamt dem Schuldner zuvor übersandt hat. Es kann dann mittels einer durch das Finanzamt selbst ausgestellten Pfändungs- und Einziehungsverfügung vollstrecken (vgl. §§ 281, 282, 309, 314, 315 Abgabenordnung [AO]). Die Vorschriften den Pfändungsschutzes gelten auch bei einer Vollstreckung mittels Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Das Finanzamt lässt sich in manchen Fällen auch darauf ein, dass man die Steuerschulden in Raten zahlt. Von daher sollte man versuchen, mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Nach erfolgter Einigung wird das Finanzamt die Bank entsprechend informieren und der Aufhebung der Kontosperre zustimmen.

Wenn das Finanzamt zu Unrecht eine Kontosperrung veranlasst hat, muss dieser Zustand unverzüglich aufgehoben werden. In diesem Fall sollte man unverzüglich entsprechende Belege dem Finanzamt bzw. der Hausbank zukommen zu lassen, damit diese das Konto wieder entsperren kann.

Kontosperrung - wie lange?

Eine gesetzliche Regelung dazu, wie lange ein Konto gesperrt werden darf, gibt es nicht. Grundsätzlich kann das betroffene Konto daher so lange gesperrt bleiben, bis die Ursache für die Kontosperrung aufgehoben wurde. In Pfändungsangelegenheiten wird das Konto erst wieder entsperrt, wenn die entsprechenden offenen Forderungen, die zum Pfändungsgeschluss geführt haben, beglichen sind. Der Gläubiger muss gegenüber der Bank mitteilen, dass die Forderungen beglichen sind und somit der Aufhebung der Sperre zustimmen. In besonderen Härtefällen kann das Gericht im Rahmen des Vollstreckungschutzes auf Antrag des Betroffenen die Pfändung aufheben (vgl. § 765a ZPO).

Wenn das Konto seitens der Hausbank gesperrt wurde und es sich um keine Schulden handelt, bleibt das Konto in der Regel nur wenige Tage gesperrt, je nachdem wie schnell man den Grund, der zur Sperrung geführt hat, behebt.

P-Konto einrichten

Darüber hinaus kann der Kontoinhaber ein Pfändungsschutz-Konto („P-Konto“) einrichten lassen oder sein Konto in ein solches umwandeln lassen (vgl. § 850k ZPO). Die Einrichtung eines P-Kontos kann der Kontoinhaber bei seiner Bank beantragen und diese ist gemäß § 850k Absatz 7 Satz 2 und Satz 3 ZPO dazu verpflichtet, bei Vorliegen einer Kontopfändung innerhalb von vier Tagen ein P-Konto einzurichten. Ein P-Konto wird lediglich als Guthabenkonto und Einzelkonto geführt und schützt einen Grundfreibetrag von mindestens 1.178,59 Euro im Monat. Bis zu diesem Betrag sind mit dem P-Konto weiterhin Überweisungen oder Abhebungen am Geldautomaten möglich, alles darüber wird gepfändet. Das P-Konto kann nur gesperrt werden, wenn es rechtsmissbräuchlich genutzt wird (zum Beispiel Einrichtung mehrerer gleichzeitiger P-Konten oder Einrichtung als Gemeinschaftskonto).

Achtung: Banken dürfen für die Umwandlung bzw. Einrichtung eines P-Kontos keine Gebühren erheben.

Bei übermäßig großer Schuldenlast kommt auch die Privatinsolvenz als letzter Ausweg in Betracht.

FAQ: Kontosperrung - Definition, Gründe und Rechtsfolgen

Was versteht man unter einer Kontosperrung?

Eine Kontosperrung ist eine Maßnahme, die von einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister ergriffen werden kann, um ein Konto vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dabei wird dem Kontoinhaber der Zugriff auf das betreffende Konto untersagt. Eine Kontosperrung kann sowohl auf Wunsch des Kontoinhabers selbst als auch aufgrund einer Anordnung von staatlicher Seite oder aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erfolgen.

Welche Gründe können zu einer Kontosperrung führen?

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Kontosperrung führen können. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt: Eine Kontosperrung kann erfolgen, wenn der Kontoinhaber seinen Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag oder anderen Verträgen mit dem Finanzdienstleister nicht nachkommt. Eine Kontosperrung kann auch angeordnet werden, wenn der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Eine Kontosperrung kann auch erfolgen, wenn der Kontoinhaber eine Pfändung oder eine sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahme nicht erfüllt. Eine Kontosperrung kann auch dann erfolgen, wenn der Verdacht besteht, dass das Konto missbräuchlich genutzt wird.

Welche Rechtsfolgen hat eine Kontosperrung?

Eine Kontosperrung hat verschiedene Rechtsfolgen. Im Folgenden sind einige davon aufgeführt:

  • Der Kontoinhaber hat keinen Zugriff mehr auf das gesperrte Konto.
  • Er kann keine Überweisungen mehr tätigen oder Lastschriften einreichen.
  • Zahlungseingänge auf dem gesperrten Konto können vom Finanzdienstleister einbehalten werden.

Falls das Konto aufgrund einer Anordnung von staatlicher Seite gesperrt wurde, können die Gründe hierfür nachgefragt werden.

Wie kann man eine Kontosperrung verhindern oder aufheben?

Eine Kontosperrung kann vermieden werden, indem der Kontoinhaber seinen Verpflichtungen aus Verträgen mit dem Finanzdienstleister nachkommt. Wenn eine Kontosperrung bereits erfolgt ist, kann der Kontoinhaber versuchen, diese aufheben zu lassen. Dazu sollte er sich umgehend mit dem Finanzdienstleister in Verbindung setzen und die Gründe für die Sperrung erfragen. Gegebenenfalls können gemeinsam Lösungen gefunden werden, um die Sperrung aufzuheben.

Was sind die Folgen einer rechtswidrigen Kontosperrung?

Eine Kontosperrung kann nur aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder vertraglichen Vereinbarungen erfolgen. Eine rechtswidrige Kontosperrung kann zu Schadenersatzansprüchen des Kontoinhabers gegenüber dem Finanzdienstleister führen. Wenn eine rechtswidrige Kontosperrung vorliegt, sollte sich der Kontoinhaber umgehend mit einem Anwalt oder einer Anwältin in Verbindungsetzen, um seine Rechte geltend zu machen. Eine rechtswidrige Kontosperrung kann verschiedene Folgen haben. Der Kontoinhaber hat möglicherweise keinen Zugriff mehr auf sein Konto und kann keine Überweisungen oder Lastschriften tätigen. Dies kann dazu führen, dass Rechnungen nicht bezahlt werden können und es zu Mahngebühren und weiteren Problemen kommt. Auch der Empfang von Zahlungen kann beeinträchtigt sein, wenn diese auf das gesperrte Konto überwiesen werden. Wenn eine Kontosperrung rechtswidrig war, hat der Kontoinhaber das Recht auf Schadenersatz. Er kann vom Finanzdienstleister die Erstattung von entstandenen Kosten, zum Beispiel durch Mahngebühren oder entgangene Zinsen, verlangen. Auch der entstandene finanzielle Schaden, der durch die Kontosperrung entstanden ist, kann geltend gemacht werden. Um seine Ansprüche durchzusetzen, sollte der Kontoinhaber sich umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden. Diese kann den Fall prüfen und gegebenenfalls Schritte einleiten, um den Schaden des Kontoinhabers zu begrenzen und seine Ansprüche durchzusetzen.

JuraForum-Tipp: Eine Kontosperrung kann verschiedene Gründe haben und unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen. Wenn eine Kontosperrung erfolgt, sollte der Kontoinhaber sich umgehend mit dem Finanzdienstleister in Verbindung setzen, um die Gründe für die Sperrung zu erfragen und gegebenenfalls Lösungen zu finden, um die Sperrung aufzuheben. Eine rechtswidrige Kontosperrung kann zu Schadenersatzansprüchen des Kontoinhabers führen, weshalb er sich in diesem Fall an einen Anwalt oder eine Anwältin für Bankrecht wenden sollte.


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Author: Clemencia Bogisich Ret

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Name: Clemencia Bogisich Ret

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Job: Central Hospitality Director

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